Qualifizierungschancengesetz
Grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die berufliche Weiterbildung von aktuell Beschäftigten bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Arbeitgeber. Bezuschusst werden Arbeitsentgelte während der Weiterbildungsphase sowie Weiterbildungskosten. Die Zuschüsse staffeln sich nach der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten), dem Alter der Beschäftigten sowie dem Qualifizierungsbedarf.
Gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen und somit die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen.
- grundsätzlich für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Ausbildung/Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens sich weiterentwickeln oder wechseln möchten
- für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
- für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
- Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15 und 100 Prozent je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
- Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt: bis zu 100 Prozent für Ältere oder schwerbehinderte Menschen
- Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt: bis zu 100 Prozent für Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 und 75 Prozent je nach Betriebsgröße
- Transformationszuschuss von zusätzlich bis zu 20 Prozent , wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes qualifiziert werden müssen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
- Umfang der Weiterbildung:
mehr als 120 Unterrichtseinheiten
- Bildungsanbieter
externer und zertifizierter Träger
- Vermittelte Qualifikationen
Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden).
- Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung
Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Weiterführende Informationen
Weitere Ansprechpartner
Agentur für Arbeit Leipzig | Veronika Zisler
Georg-Schumann-Straße 150 | 04159 Leipzig
Telefon 0341 913-15242
veronika.zisler@jobcenter-ge.de
Agentur für Arbeit Oschatz | Ulrike Terne
Oststraße 3 | 04758 Oschatz
Telefon 03423 651845
ulrike.terne@arbeitsagentur.de